
Worauf Sie beim Kauf achten sollten
Sie sollten sich im Vorfeld sicher sein, wo und wie Sie das Produkt verwenden möchten.
Zum Beispiel sollten Sie beim Kauf eines E-Mobiles genau wissen, ob Sie draußen und/oder drinnen damit fahren möchten, welche Reichweite nötig ist, welche Zuladung und mehr.
Bei Unklarheiten helfen wir Ihnen gerne weiter.
Manche unserer E-Mobile können mit einer maximalen Geschwindigkeit von 15 km/h gefahren werden, welche dann sowohl auf dem Gehweg als auch im Straßenverkehr eingesetzt werden können. Des Weiteren gibt es die Geschwindigkeitsstufe 6 km/h, welche vergleichbar mit einer schnellen Schrittgeschwindigkeit ist. 15 km/h sind in etwa mit einem durchschnittlich schnellem Fahrrad vergleichbar.
Achtung, für E-Mobile ist eventuell eine extra Versicherung erforderlich!
Hinweise zur Versicherung
Es gibt Produkte, welche auch versichert werden müssen. Informieren Sie sich am besten direkt beim Versicherer, schon vor dem Kauf.
Für Produkte, wie E-Mobile, muss ab einer Geschwindigkeit von über 6 Km/h eine Versicherung abgeschlossen werden. Hier greift die gleiche Pflicht, wie bei einem Roller. Sie erhalten ebenfalls ein Kennzeichen, welches Sie hinten am E-Mobil anbringen. Natürlich erhalten Sie von uns die nötigen TÜV und AGB Unterlagen.
Bei Produkten bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 6 Km/h ist dies i.d.R. nicht notwendig, die private Haftpflicht reicht aus.
Eine Haftpflicht ist zu empfehlen, sollte durch den Nutzer ein Schaden entstehen, welche die Kosten für den Schaden dann übernimmt.
Wo dürfen E-Mobile gefahren werden?
Ein Seniorenmobil (nach gegenwärtigen Bestimmungen) dürfen Sie auf öffentlichen Wegen und Plätzen führen. Gemäß § 24 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist darüber hinaus das Fahren auf Gehwegen erlaubt, wenn dabei die Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird.
Verkehrsrechtlich ist eine Person auf einem Elektromobil, obwohl sie ein elektrisches Kfz führt, anzusehen, als wäre sie ein Fußgänger. Entsprechend dürfen alle für Fußgänger freigegebenen Wege wie z. B. Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden.